Da es sich bei der Entwicklungsprojekte-Stiftung um eine neu gegründete
Stiftung handelt (die Bezirksregierung Köln hat die Stiftung im April
1998 genehmigt), muß sie vorerst noch mit einem kleinen Budget haushalten.
Um dem hohen Maß an Verantwortung den Spendern der Stiftung gerecht
werden zu können, haben sich Vorstand und Kuratorium auf eine aktiv
zu betreibende Form der Förderung geeinigt.
Konkret heißt das: Vier inhaltliche Bereiche bilden die Schwerpunkte
einer Förderung:
Gesundheitsvor/fürsorge
Kinder/Jugend/Frauenförderung
Kleingewerbeförderung
Aus- und Weiterbildung.
Die Stiftung reagiert auf Anträge, die von
Projektträgern an die Stiftung gestellt werden. Dieses Vorgehen
reduziert die Beliebigkeit bei unseren Förderungen, ohne dass
die Stiftung auf die Bereicherung verzichtet, die so mancher auch unerwartete
Antrag von außen in die Stiftung einbringen kann.
Maßgeblich für die Entscheidung des Vorstandes über
die Förderung eines Projekts sind die (durch Kuratorium und Vorstand
gemeinsam beschlossenen) Leitlinien für die Verwendung der Stiftungsmittel.
Grundsätzlich wird die finanzielle Hilfe nur befristet gewährt.
Damit soll sichergestellt werden, daß der Projektcharakter gewahrt
bleibt und von vornherein überlegt wird, wie die Selbsthilfe in Eigenregie
fortgeführt werden kann.